Deutscher Caritasverband und SkF äußern sich zur reproduktiven Selbstbestimmung

Anlässlich der Einberufung der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ durch die Bundesregierung machen beide Verbände klar: Selbstbestimmungsrecht der Frau und Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehen untrennbar nebeneinander.

Das verpflichtende Beratungsgespräch, das jede Frau führen muss, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will, muss erhalten bleiben. Es dient sowohl dem Schutz des ungeborenen Kindes als auch der Selbstbestimmung der Frauen.

Nach geltender Rechtslage entscheidet die Frau im Schwangerschaftskonflikt selbst über einen Schwangerschafts-abbruch. „Die mit dem § 218 verbundene im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelte verpflichtende Beratung dient dazu, zu verhindern, dass der Frau das Selbstbestimmungsrecht von anderen genommen wird – vom Partner, von den Eltern oder anderen Menschen im Umfeld, die unter Umständen Druck auf sie ausüben“, betont Renate Jachmann-Willmer, SkF Bundesvorstand.

Die verpflichtende Beratung bietet Frauen den Raum zur Klärung von Ambivalenzen und Unterstützungsmöglichkeiten. „Für Frauen in vulnerablen Lebenslagen ist sie oft die einzige Chance ihre Selbstbestimmung auszuüben“, so Jachmann-Willmer.

Den gesamten Text der Pressemeldung finden Sie hier.

20230302_SkF_und_DCV_Einrichtung_Kommission_ReproduktionsmedizinHerunterladen