Rechtliche Betreuung für Erwachsene
Die beruflichen Mitarbeiter*innen übernehmen als Vereinsbetreuer*innen im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten der Betreuten. Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Betreuers ist §1896 BGB: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“
Ziele
Ziel der Betreuungsarbeit ist es, dem hilfsbedürftigen Menschen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit zu verhelfen.
Unsere Vereinsbetreuer übernehmen im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise die rechtliche Besorgung aller Angelegenheiten der Betreuten.

Dazu gehören folgende Teilziele:
- die Sicherstellung der materiellen, sozialen, pflegerischen und medizinischen Versorgung im Rahmen der Aufgabenkreise
- die Sicherstellung der höchstmöglichen Lebensqualität
- das Erschließen und Ermöglichen von Rehabilitationswegen
- die Integration der/des Betreuten in sein Lebensumfeld
- die Stärkung der individuellen sozialen Kompetenzen und Problemlösungsfähigkeiten
- die Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
Der Betreute in seiner Individualität steht bei den Rechtlichen Betreuer*innen im Fokus. Von seinen Stärken und Fähigkeiten ausgehend ist es ein Ziel, ihm ein Mehr an Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei spielt das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die Herkunft keine Rolle.
Unsere Angebote
- Führung von Betreuungen
- Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen und angehörigen Betreuern zu allen Themen, die während der Betreuung aufkommen
- Vorträge über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Einzelberatung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Beratung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
- Onlineberatung
Unser Team
Silke Heimerl Sozialpädagogin B.A. (FH), Bereichsleitung
Andrea Sebald Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Melinda Nemeth Sozialpädagogin B.A. (FH)
Susann Monser Sozialpädagogin B.A. (FH)
Elvira Haaf Sozialpädagogin B.A. (FH)
Jana Gider Sozialpädagogin B.A. (FH)
Praktika
Sie studieren Soziale Arbeit? Die rechtliche Betreuung bietet Ihnen (Frauen wie Männern) die Möglichkeit, dieses Arbeitsumfeld kennen zu lernen und Erfahrungen zu sammlen. Das Praktikum wird vergütet.
Ansprechpartner
Silke Heimerl, Sozialpädagogin B.A. (FH)
Telefon: 0841 93755-0
E-Mail: info[@]skf-ingolstadt.de
Termine nach Vereinbarung
Links zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
- Vorsorge für Unfall, Krankheit & Alter – Broschüren zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- Amtsgericht Ingolstadt, Abteilung für Betreuungsfragen
- Stadt Ingolstadt, Betreuungsstelle
- Infovideo über rechtliche Betreuung
- Interview über rechtliche Betreuung
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Wenn Sie eine rechtliche Betreuung vermeiden möchten, können Sie eine Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson erteilen. Diese kann dann im Ernstfall für Sie Dinge regeln und Entscheidungen treffen.
Was mache ich, wenn ich keine Vertrauensperson habe?
Sie können durch eine Betreuungsverfügung schon heute bestimmen, wer gegebenenfalls Ihr rechtlicher Betreuer werden soll oder wen Sie ausschließen wollen.
Brauche ich auch eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine vorweggenommene Willenserklärung für später erforderliche medizinische Behandlungen.
Wir bieten Ihnen hierzu als Unterstützung an:
- eine Beratung bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung
- eine Beratung als Bevollmächtigter bezüglich Ihrer Vertretungsaufgaben
- regelmäßige Vorträge zu diesen Themen
Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder über die Onlineberatung geschehen.
Engagement & Ehrenamt
Wenn Sie sich anderen Menschen fürsorglich und unterstützend an die Seite stellen wollen, können Sie ehrenamtlicher Betreuer werden. Wir begleiten und beraten Sie und bieten auch Fortbildungen für Sie an!
Gefördert durch:
In seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen können Sie sich auch an die Krisendienste Bayern wenden. Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die mit Krisen zu tun haben: Betroffene, Angehörige, Mitbetroffene, Betreuer/-innen, Ärzte/-innen, Psychotherapeuten/-innen, Fachstellen sowie weitere Einrichtungen, die mit Menschen in Krisen zu tun haben.
Krisendienste Bayern – Soforthilfe in seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen, täglich 0 – 24 Uhr, Tel. 0800 / 655 3000
Weitere Informationen: https://www.krisendienste.bayern/